Hallo
Ich habe hier aus der Schweiz eine Frage nach Deutschland.
Ich hatte Ende Mai einen akuten Notfall mit meiner "alten Lady Sarina": Morgens um 4 Uhr blutiges Erbrechen und blutiger Durchfall.
Da ich alleinstehend bin und niemanden hier in meiner Stadt habe, habe ich mich beim Arbeitgeber abgemeldet und die Sache erklärt, dass ich notfallmässig zum TA muss. Ich habe eineinhalb Tage auf der Arbeit gefehlt, bis Sarina wieder einigermassen stabil war. Ich habe sogar in der Klinik geschlafen am Boden, denn ich lasse meine Kleine nicht allein.
Auf der aktuellen Lohnabrechnung habe ich gesehen, dass mir dafür "unbezahlter Urlaub" berechnet wurde. Es geht um Fr. 800.-
Ich habe mit meinem Arbeitgeber kurz darüber gesprochen. Er meinte: "Dein Hund ist dein Hobby. Wenn jemand aus dem Team einen Veloausflug machen will während der Arbeitszeit, dann geht das auch unter "unbezahlt"..." Ich war baff... Es gibt doch ein Tierschutzgesetz, das besagt, dass es meine Pflicht ist, mich um ein leidendes Tier zu kümmern!
Wie ist das z.B. in Deutschland geregelt?
Also, das nächste Mal, wenn mein Hund wieder in Not ist, werde ich mich krank schreiben lassen. Sorry, mein Arbeitgeber zwingt mich ja förmlich dazu, ihn zu "belügen".
Es geht mir hier nicht um das Geld, sondern ums Prinzip!
Herzliche Grüsse
Manu